Verbandszweck

Information:

Der Verband formiert sich aus Diensthundeführern und Vertretern diensthundehaltenden Unternehmen und Behörden  um als Berufsverband die  Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und gegenüber staatlichen Organen,  Einrichtungen sowie Auftraggebern zu vertreten. 
Diensthunde in der privaten Sicherheit haben eine lange Tradition. Seit Bestehen privater Sicherheitsdienste – Ausgangs des 19.Jahrhunderts – hat der Mensch den Hund als festen Teil seiner Dienstverrichtung verstanden.

 In der heutigen Zeit, im 21. Jahrhundert hat sich vieles geändert. Die Einstellung der Gesellschaft zum Tier ist sehr kontrovers – Wirtschaftsfaktor auf der einen, Vermenschlichung auf der anderen Seite. Dazwischen liegen artgerechte Haltung, Tierliebe und Tierschutz.

 Der Wachhund, der einsam und verlassen seinen Schrottplatz bewacht, der Kettenhund, der an der Laufleine sein Betriebsgrundstück bewachen soll. Der Wachhund, der als „Leiharbeiter“ vom Dienstleister abends zum Objekt gebracht und frühmorgens wieder abgeholt wird, dass ist Realität auf der einen Seite. Diese Seite wollen wir hier nicht betrachten, sie hat oftmals weder etwas mit artgerechter Haltung, noch mit Tierschutz zu tun. Von einer professionellen Erbringung einer Sicherheitsdienstleistung sind wir hier Lichtjahre entfernt.

 Doch genau diesem Bereich der professionellen Erbringung einer Sicherheitsdienstleistung wollen wir uns zuwenden.

 Wenn wir Sicherheitsdienstleistungen erbringen so ist dies möglich als

  • Personelle Sicherheitsdienstleistung
  • Technische Sicherheitsdienstleistung oder
  • Organisatorisch- / logistische Sicherheitsdienstleistung.
 
Wo gehört nun unser Diensthund hin? Teilweise finden wir den Diensthund bei „speziellen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen“, so auch in der Verordnung über den Meister für Schutz und Sicherheit (1). Ist der Diensthund nun Kollege oder ein technisches Hilfsmittel? Zwar ist unser Hund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Sache mehr (§ 90a BGB), aber es sind in der Regel die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden.

 Zum einen kann man die Frage rein emotional beantworten – oder kynologisch. Das Ergebnis liegt sicherlich in der Mitte. Wir erwarten von unserem Diensthund Leistungen, die zu erbringen nicht nur seine natürlichen Veranlagungen und Eigenschaften erfordern, sondern auch einen nicht unerheblichen Ausbildungsanteil. Wir erwarten von unserem Hund auch Leistungen im Grenzbereich. Unser Hund ist kein Einzelkämpfer, er ist ein Rudeltier. Seine Stärken liegen in der Stärke des Rudels. Unser Rudel, von dem wir sprechen sind Sie verehrter Leser, der Diensthundeführer und sein Diensthund – EIN TEAM!

 Ein Team bei dem jeder sich auf den anderen Verlassen muss und dem anderen Vertrauen entgegen bringen muss. Das heißt auch, dass sich der denke Teil dieses Teams – der Diensthundeführer – auch mit dem Gedanken auseinandersetzen muss, dass sein Diensthund im Einsatz verletzt oder gar getötet werden kann.


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