Aktuelles

Aus dem Verband

Meldungen, Fortbildungsangebote und Positionen des Bundesverbandes für Diensthundeführer/-innen e. V.

Der BDHF stellt sich vorInfoblatt: Wer wir sind, was wir tun, wer mitmachen kann · PDF, 72 KB
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Neuer Internetauftritt des BDHF

Der Bundesverband für Diensthundeführer/-innen e. V. präsentiert sich mit einem neuen Internetauftritt. Die Seite bündelt die Positionen des Verbandes, den empfohlenen Qualifikationsweg für Diensthundeführer/-innen und alle Informationen zur Mitgliedschaft.

Der neue Auftritt kommt ohne Cookies, ohne Tracking und ohne Dienste von Drittanbietern aus. Mitgliedsunterlagen wie Satzung, Beitragsordnung und Aufnahmeantrag können direkt über die Seite angefordert werden.

Mitgliedsunterlagen anfordern

Prüfungsordnung für Wahrnehmungs- und Meldehunde

In Zusammenarbeit mit Behörden und Auftraggebern aus der privaten Wirtschaft hat der BDHF Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Diensthunde (Schutzhunde) sowie für Sprengstoffspürhunde erstellt. Sie sichern einen gleichbleibend hohen und messbaren Standard der Dienstleistung „mit Diensthund“ aller im Verband organisierten Mitglieder.

Derzeit arbeitet der Verband an einer Prüfungsordnung für Wahrnehmungs- und Meldehunde, die künftig voraussichtlich ebenfalls gefordert sein wird. Über den Stand informieren wir an dieser Stelle.

Fragen zu den Prüfungsordnungen

Diensthunde-Workshops und Prüfungen

Der BDHF organisiert Diensthunde-Workshops für Diensthundführende aus privater Sicherheit und Behörden. Sie dienen dem Erwerb der gesetzlich geforderten Fachkunde, vor allem aber dem Ausbau der individuellen Fähigkeiten, mit verschiedensten Fachthemen und praktischen Einsatzszenarien.

Wir arbeiten dafür mit bekannten, renommierten und international tätigen Trainer/-innen zusammen, die alle aus dem Diensthundebereich kommen. Regelmäßig finden außerdem Diensthundeprüfungen nach unseren Prüfungsordnungen statt.

Termine, Inhalte und Anmeldung erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an info@bdhf-online.de.

Workshop anfragen

Fachkunde für Diensthundeführer/-innen nach DGUV Vorschrift 23 und 24

Sie suchen nach DGUV-konformer Aus- und Fortbildung für Ihre Diensthundeführer/-innen? Nach § 15 der DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ dürfen nur Personen als Hundeführer/-in eingesetzt werden, die dafür unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Unsere Workshops vermitteln diese Fachkunde. Um die DGUV-Konformität dauerhaft sicherzustellen, stehen wir in ständigem Austausch mit den für das Diensthundewesen zuständigen Personen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Sprechen Sie uns zu Inhalten, Umfang und Ablauf an.

Fachkunde anfragen

Der Diensthundeeinsatz im 21. Jahrhundert

Warum durchläuft ein Diensthundeführer einer Behörde grundsätzlich die normale Laufbahnausbildung, bevor er sich nach ausreichender Praxiserfahrung als Diensthundeführer bewerben kann? Warum durchläuft ein Militärdiensthundeführer zuerst die militärische Laufbahnausbildung, bevor er sich als Diensthundeführer weiterqualifizieren kann, wenn er die Auswahlkriterien erfüllt?

Weil es ein Beruf für Spezialisten ist, die ihren grundsätzlichen Job gelernt haben, ob als Polizist, als Soldat oder als Sicherheitsfachkraft.

Deshalb sind Wochenend- oder Wochenseminare mit sogenannten Zertifizierungen zum Diensthundeführer ohne Zulassungsvoraussetzungen oder lediglich mit der „Unterrichtung nach § 34a GewO“ abzulehnen. Sie schaden dem Ansehen eines jeden professionellen Berufsdiensthundeführers. Die Entwicklung einheitlicher, anerkannter Ausbildungsziele und Standards ist der einzig richtige Weg, um im Zwiespalt zwischen öffentlicher Meinungsmache und anspruchsvoller Diensthundearbeit die Stellung der privaten Sicherheitsindustrie im Rechtssystem richtig zu positionieren.

Der Diensthundeführer

Zweckmäßigerweise hat der Diensthundeführer der privaten Sicherheitswirtschaft eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Werkschutzfachkraft, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit), mindestens aber die Qualifizierungsstufe II (Werkschutzlehrgang bzw. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 1 und 2), und natürlich eine Zusatzausbildung zum Diensthundeführer an einer anerkannten Sicherheits- und Werkschutzschule, Sicherheitsfachschule oder Industrie- und Handelskammer.

Das diensthundehaltende Unternehmen

Jedes Sicherheitsunternehmen, das den Einsatz von Diensthunden in seine Geschäftsfelder aufnimmt, muss sich der besonderen Verantwortung bewusst sein. Das höchste Gut eines Unternehmens sind seine Mitarbeiter. Für den Diensthund gilt das genauso; die Fürsorgeverantwortung des Unternehmens ist hier sogar noch höher anzusetzen, da sich der Diensthund weder beschweren noch kündigen kann.

  • Der Diensthundeeinsatz ist kein Mittel, um Personal zu sparen.
  • Der Diensthundeeinsatz ist ein Element der Eigensicherung für den Mitarbeiter.
  • Der Diensthundeeinsatz ist ein einsatztaktisches Mittel für ein Mehr an Sicherheit im Sinne des Kunden und eine zusätzliche Dienstleistung für den Kunden.

Sicherheitsunternehmen, die Diensthunde halten, müssen sich über folgende Fragen im Klaren sein und Lösungen finden:

  • Gibt es ausreichend Aufträge für die Diensthundeführer?
  • Was machen die Diensthundeführer mit dem Diensthund, wenn kein Einsatz ansteht?
  • Ist das Unternehmen bereit, den höheren Aus- und Weiterbildungsaufwand des Diensthundeführers zu tragen?
  • Ist das Unternehmen bereit, den Diensthundeführer finanziell besser zu stellen und alle seine Aufwendungen zu ersetzen?
  • Werden gegebenenfalls Zwingeranlagen für Diensthunde angeschafft?
  • Werden geeignete Transportfahrzeuge für den Diensthundeeinsatz angeschafft oder vorhandene Fahrzeuge umgerüstet?

Der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Thema Diensthund beginnt mit der Auswahl des Personals. Nichts wirkt sich nachteiliger auf ein Unternehmen aus als falsche Personalentscheidungen. Es ist schon schwierig genug, überhaupt gute Mitarbeiter zu finden – gute Diensthundeführer zu finden, ist eine noch größere Herausforderung.